Besondere Geschäftsbedingungen Auszeit
1 Vertragsleistungen, Gutscheine über Leistungspakete
1.1 Die Klassik Radio GmbH, Fuggerstraße 12, 86150 Augsburg c/o Klassik Radio AG, Fuggerstr. 12, 86150 Augsburg (nachfolgend „Klassik Radio“ genannt) vermarktet die Ausstrahlung von Werbung, insbesondere über den Radiosender Klassik Radio, das Internetportal www.klassikradio.de sowie im Rahmen von Veranstaltungen.
1.2 Der Partner bietet die in der Partnervereinbarung beschriebenen Produkte und Leistungen (nachfolgend je Einheit ein „Leistungspaket“) an. Die maximale Anzahl der Leistungspakete richtet sich nach den Bestimmungen der Partnervereinbarung. Klassik Radio vermarktet diese Leistungspakete (ggf. durch andere mit der Klassik Radio AG verbundene Unternehmen, insbesondere durch die Euro Klassik GmbH) auf Kommission an Endkunden.
1.3 Für jedes Leistungspaket stellt Klassik Radio einen Gutschein aus, der an den betreffenden Endkunden verkauft und ausgegeben wird. Die Gutscheine sind an keine Form gebunden, insbesondere brauchen die Gutscheine nicht physisch zu sein. Als Gutscheine gelten auch durch Klassik Radio generierte Gutscheincodes.
1.4 Jeder Gutschein verkörpert das Recht des Gutscheininhabers (Endkunde), das dem Gutschein zugrunde liegende Leistungspaket in Anspruch zu nehmen. Der Endkunde erwirbt mit dem Gutschein einen Anspruch gegenüber dem Partner auf Erbringung der Leistungen des jeweiligen Leistungspakets. Für die Abwicklung der Einlösung und die Leistungserbringung ist allein der Partner verantwortlich. Der Partner verpflichtet sich daher gegenüber Klassik Radio und auch zugunsten des jeweiligen Gutscheininhabers, das dem betreffenden Gutschein zugrunde liegende Leistungspaket bei Gutscheineinlösung zu erbringen. Der Partner stellt insoweit Klassik Radio und jedes andere mit der Klassik Radio AG verbundene Unternehmen von jeglicher Inanspruchnahme durch Endkunden frei.
1.5 Die Leistungspakete werden Klassik Radio auf Kommission zur Verfügung gestellt. Klassik Radio ist jederzeit berechtigt, die Vermarktung von einzelnen oder allen Leistungspaketen einzustellen. Leistungspakete, deren betreffende Gutscheine nicht verkauft werden, deren Kauf widerrufen oder deren Kaufpreis nicht bezahlt wurde, nimmt der Partner zurück.
1.6 Dem Partner ist bekannt, dass Klassik Radio auch Produkte anderer Partner vermarktet. Ein Konkurrenzschutz wird nicht gewährt.
1.7 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
2 Vermarktung durch Klassik Radio
2.1 Die Gutscheine über die Leistungspakete werden durch ein mit der Klassik Radio AG verbundenes Unternehmen, insbesondere durch die Euro Klassik GmbH, vermarktet. Die Vermarktung erfolgt insbesondere auf der Webseite www.klassikradio.de unter der Bezeichnung ‘Auszeit’. In der Art und Weise der Bewerbung ist Klassik Radio frei.
2.2 Die Beschreibung der Leistungen der Leistungspakete obliegt dem Partner. Klassik Radio ist berechtigt, Texte oder Bebilderungen zurückzuweisen, Anpassungsvorschläge zu unterbreiten oder alternative Texte und Bilder vorzuschlagen, insbesondere um eine vereinheitlichte Darstellung zu erreichen. Mit der Freigabe der Leistungsbeschreibung bestätigt der Partner seine inhaltliche Verantwortung für die Leistungsbeschreibung.
2.3 Ebenso obliegt es dem Partner, geeignete Maßnahmen zur Verifizierung der Gutscheine für die Einlösung der Leistungspakete vorzusehen und diese mit Klassik Radio abzustimmen.
2.4 Klassik Radio ist berechtigt, die Laufzeit der Vermarktung für die einzelnen Leistungspakete unterschiedlich festzulegen und zu verändern.
2.5 Klassik Radio ist bei der Vermarktung hinsichtlich der Preisgestaltung frei. Die Preise für die einzelnen Leistungspakete können unterschiedlich festgelegt werden und können auch deutlich unter oder über dem in der Partnervereinbarung angegebenen Wert festgelegt werden; eine Preisbindung besteht nicht. Insbesondere darf mit Rabatten geworben werden. Hierbei darf der in der Partnervereinbarung angegebenen Wert der Leistungspakete als Referenzpreis dargestellt werden.
2.6 Die vereinnahmten Erlöse durch den Abverkauf der Leistungspakete (in Form von Gutscheinen) stehen Klassik Radio bzw. der vermarktenden Euro Klassik GmbH zu. Der Partner hat hierauf keinen Anspruch.
2.7 Falls ein Endkunde den Kauf des Gutscheins für ein Leistungspaket wirksam widerruft, informiert Klassik Radio den Partner über den Widerruf. Der Partner ist verpflichtet, Klassik Radio unverzüglich mitzuteilen, ob das Leistungspaket des widerrufenen Gutscheins zwischenzeitlich beim Partner eingelöst und erbracht wurde. Soweit dies nicht der Fall ist, veranlasst Klassik Radio die Rückzahlung des vereinnahmten Kaufpreises an den Endkunden.
3 Werbeleistungen im Gegengeschäft
3.1 Im Wege des Gegengeschäfts kann der Partner Werbeleistungen bei Klassik Radio abrufen. Der Gesamtumfang der Werbeleistungen ist abhängig von der Anzahl der an Endkunden verkaufter Gutscheine über die Leistungspakete.
3.2 Der Gesamtumfang des abrufbaren Werbevolumens (das „Abrufvolumen“) beträgt den in der Partnervereinbarung angegebenen Nettowert eines einzelnen Leistungspaketes multipliziert mit der Anzahl der von Klassik Radio/Euro Klassik an Endkunden in Form von Gutscheinen abverkauften Leistungspakete.
3.3 Als abverkauft gilt ein Leistungspaket, wenn Klassik Radio/Euro Klassik den Verkaufserlös tatsächlich und endgültig vereinnahmt hat. Nicht als endgültig vereinnahmt gelten insbesondere solche Erlöse, die aufgrund der Ausübung von Widerrufs- oder Rückgaberechten an den Endkunden zurückzuerstatten sind bzw. zurückerstattet wurden. Ebenso gelten nicht vom Endkunden bezahlte Leistungspakete als nicht abverkauft. Klassik Radio ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, säumige Kaufpreiszahlungen gegenüber dem Endkunden einzufordern oder gerichtlich geltend zu machen.
3.4 Nicht abverkaufte, nicht bezahlte und widerrufene Leistungspakete kann Klassik Radio an den Partner zurückgeben oder erneut vermarkten. Zurückgegebene Leistungspakete zählen klarstellend nicht als abverkaufte Gutscheine.
3.5 Über die Anzahl der abverkauften Leistungspakete und damit über das zur Verfügung stehende Abrufvolumen erteilt Klassik Radio regelmäßig und auf Verlangen Auskunft, spätestens mit Verkauf des letzten Leistungspaketes.
3.6 Der Partner kann das Abrufvolumen jederzeit – jedoch erstmals 4 Wochen nach Abverkauf des ersten Leistungspaketes – innerhalb der verfügbaren Sendezeiten bei Klassik Radio abrufen; es gilt die jeweils gültige Preisliste von Klassik Radio, die hier www.euroklassik.com aufgerufen werden kann. Sendezeiten werden rollierend in der Sendezeit Montag bis Sonntag zwischen 6:00 bis 22:00 Uhr eingebucht. Klassik Radio behält sich das Schieberecht hinsichtlich der Ausstrahlungstermine/zeiten vor. Das Abrufvolumen ist spätestens 12 Monate nach Abverkauf des ersten Leistungspaketes abzurufen, andernfalls verfällt es ersatzlos.
3.7 Hinweis: Über Satellit, Internet und DAB Plus erfolgt keine Ausstrahlung von Regionalwerbung. Klassik Radio Regionalwerbung wird ausschließlich über UKW und über die UKW-versorgten Kabelnetze ausgestrahlt.
3.8 Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Werbung von Klassik Radio, abrufbar unter www.klassikradio.de/agb.
4 Gegengeschäft
4.1 Die jeweiligen Gegenleistungen der Zurverfügungstellung der abverkauften Leistungspakete und des stets wertmäßig entsprechenden Abrufvolumens werden in korrespondierendem Umfang bargeldlos, Rechnung gegen Rechnung bargeldlos in Form eines Gegengeschäftes unter jeweiligem Ausweis der Umsatzsteuer verrechnet.
4.2 Klassik Radio und der Partner gewähren sich gegenseitig einen Gegengeschäfts-Rabatt in Höhe von 75%, der auf den Rechnungen auszuweisen ist. Darüber hinausgehende Rabatte (inkl. etwaige Agenturrabatte) werden nicht gewährt.
4.3 Die gegenseitigen Rechnungsstellungen erfolgen nach erfolgtem Abruf der Werbeleistungen durch den Partner. Hierzu stellen sich der Partner und Klassik Radio wechselseitig Rechnungen mit Hinweis auf diese Gegengeschäftsvereinbarung ohne Geldfluss sowie den gewährten Gegengeschäftsrabatt.
4.4 Nimmt der Partner das ihm zustehende Abrufvolumen ganz oder teilweise gleich aus welchem Grund nicht oder nicht rechtzeitig in Anspruch, gelten diese Leistungen gleichwohl als erbracht und im Rahmen des Gegengeschäfts als verrechnet. Etwaige Restsalden begründen somit keinen Anspruch auf Zahlung.
4.5 Sofern eine Partei die Rechnungsstellung unterlässt (die „Leistende Partei“), ist die jeweils andere Partei (die „Gutschreibende Partei“) berechtigt, nach erfolgloser Aufforderung zur Ausstellung einer Rechnung im Gutschriftverfahren abzurechnen. Die Leistende Partei (Leistender im umsatzsteuerlichen Sinn) hat die Gutschrift unverzüglich auf inhaltliche Richtigkeit hin zu prüfen und etwaige Beanstandungen (insbesondere mit Blick auf die formalen Anforderungen an eine Gutschrift im Sinne von § 14 Abs. 4 UStG) unverzüglich zu gegenüber der Gutschreibenden Partei in Textform geltend zu machen. Unterlässt es die Leistende Partei, die Gutschrift zu prüfen und kommt es infolgedessen bei der Gutschreibenden Partei zu einem Schaden, so ist die Leistende Partei zum Schadenersatz verpflichtet.
5 Besondere Pflichten des Partners
5.1 Der Partner stellt Klassik Radio rechtzeitig aussagekräftige, vollständige und zutreffende Beschreibungen, Daten und Informationen bezüglich der Leistungen des Leistungspaketes in einer für die digitale Weiterverarbeitung geeigneter Form zur Verfügung.
5.2 Die Leistungsbeschreibung muss insbesondere etwaige Einlösebeschränkungen enthalten. Derartige Beschränkungen müssen klar und verständlich formuliert sein. Es dürfen keine Bedingungen für die Einlösung verlangt werden, deren Vorliegen der Endkunde bei Kauf nicht erkennen kann (z.B. kein Vorbehalt der Verfügbarkeit, etc.).
5.3 Der Partner ist für die Abwicklung der Einlösung der abverkauften Gutscheine über die Leistungspakete und für die Erbringung der Leistungen der Leistungspakete verantwortlich. Gleiches gilt für eine etwaige Mängelgewährleistung.
5.4 Der Partner verpflichtet sich, die Leistungen der gesamten Klassik Radio zur Verfügung gestellten Leistungspakete in Art, Umfang und Güte gemäß der Leistungsbeschreibung für den in dem Produktbeschreibung genannten Leistungszeitraum vorrätig zu halten. Ist ein Leistungszeitraum in der Produktbeschreibung nicht eingegrenzt, muss der Partner die Leistung mindestens innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist (3 Jahre zum Ende des Kalenderjahres ab Gutscheinerwerb) vorhalten und im Falle der Einlösung erbringen. Sofern der Partner keinen konkreten Leistungszeitraum angegeben hat, ist Klassik Radio berechtigt, in der Angebotsbeschreibung einen aus Sicht von Klassik Radio sinnvollen, der Leistung angemessenen kürzeren Leistungszeitraum festzusetzen (z.B. 12 Monate).
5.5 Klassik Radio ist zur Nutzung des vom Partner zur Verfügung gestellten Materials für die Bewerbung und Vermarktung der Leistungspakete berechtigt. Klassik Radio werden die hierfür erforderlichen Rechte (insbes. Markenrechte und urheberrechtliche Nutzungsrechte) eingeräumt.
6 Verantwortung und Freistellung durch Partner
6.1 Im Verhältnis zu Klassik Radio und der Euro Klassik GmbH trägt allein der Partner die volle inhaltliche Verantwortung für die inhaltliche und bildliche Ausgestaltung der Leistungspakete, ihrer Darstellung und ihrer Beschreibung. Klassik Radio ist zur Prüfung der Zulässigkeit bzw. Vollständigkeit des Angebots und der vom Partner gemachten Angaben nicht verpflichtet.
6.2 Der Partner sichert zu, dass er Inhaber der Rechte an den zur Verfügung gestellten Materialien ist, und dass er zur Gewährung der in dieser Vereinbarung eingeräumten Rechte befugt ist. Der Partner gewährleistet, dass die Leistungspakete, die zugrunde liegenden Leistungen, ihre Darstellung, ihre Beschreibung nicht gegen rechtliche, insbesondere rundfunkrechtliche, jugendschutzrechtliche, markenrechtli-che, urheberrechtliche, presserechtliche und wettbewerbsrechtliche Regelungen sowie Persönlichkeitsrechte Dritter verstößt. Der Partner stellt Klassik Radio, die Euro Klassik GmbH, etwaige von Klassik Radio beauftragte Dritte, sowie Dritte, die Rechte von Klassik Radio ableiten können, insoweit von allen wie auch immer gearteten Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei. Der Partner wird Klassik Radio und den vorgenannten Personen jeden hierdurch entstandenen Schaden einschließlich der notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung ersetzen.
7 Haftung von Klassik Radio
7.1 Klassik Radio haftet für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Klassik Radio oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Klassik Radio beruht.
7.2 Zudem haftet Klassik Radio für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Wesentlich sind solche Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Partner regelmäßig vertrauen darf. In einem solchen Fall ist die Haftung von Klassik Radio auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung von Klassik Radio für die leicht fahrlässige Pflichtverletzung ausgeschlossen.
7.3 Bei Unterbrechung der Vermarktung aus technischen oder rechtlichen Gründen, Fehlfunktionen der Übertragungstechnik, des Netzes, der Server, der Software und/oder sonstigen Gründen außerhalb des Einflussbereiches von Klassik Radio (höhere Gewalt) ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Sonstige gesetzliche Rechte des Partners bleiben unberührt.
7.4 Die uneingeschränkte Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; gleiches gilt auch für eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.5 Soweit die Schadensersatzhaftung von Klassik Radio ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf eine etwaige persönliche Haftung ihrer Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
7.6 Die in dieser Ziffer 7 genannten Haftungsbeschränkungen gelten insbesondere gleichsam auch zugunsten anderer Tochtergesellschaften der Klassik Radio AG, insbesondere zugunsten der Euro Klassik GmbH.